Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Ernst-Abbe-Hochschule Jena, ehem. Fachhochschule Jena, 50 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Verlustzuweisungen durch Steuersparmodelle stellen f r den Staat schon lange ein gro es Problem dar, da sie die Staatseink nfte mindern und das Prinzip der Steuergerechtigkeit verletzen. Findige Steuerpflichtige beteiligten sich an solchen Modellen prim r, um ihr zu versteuerndes Einkommen k nstlich zu mindern, anstatt es zu vermehren. Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit immer wieder versucht, derartigen Steuersparmodellen entgegenzuwirken. Neben anderen Verlustverrechnungsbeschr nkungen, wie z.B. 2a und 15a EStG, wurde im Jahre 1999 2b EStG eingef hrt. Der sog. Fallenstellerparagraph hatte das erkl rte Ziel, l ngerfristig zur Verminderung unerw nschter Steuersparmodelle beizutragen. All diese Regelungen haben jedoch nicht vermeiden k nnen, dass aus Sicht des Gesetzgebers wirtschaftlich fragw rdige Investitionen mit hohen Anfangsverlusten weiterhin angeboten und vorgenommen wurden, so dass die Verrechnung der daraus entstandenen Verluste mit anderen Gewinnen zu Steuerstundungen f hrten. Aus diesem Grund wurde mit dem Gesetz zur Beschr nkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen vom 22.12.2005 15b EStG eingef hrt. Die vorliegende Arbeit besch ftigt sich umfassend mit dem 15b EStG und dessen praktischer Bedeutung. Ziel der Untersuchung ist es, zu pr fen, inwieweit 15b EStG betriebswirtschaftlich wenig sinnvolle Investitionen die nur aufgrund der damit verbundenen steuerlichen Vorteile get tigt werden, verhindern kann.