Eine Kritische Analyse Der Neuregelung Des Mantelkaufs Gem. 8c Kstg

Eine Kritische Analyse Der Neuregelung Des Mantelkaufs Gem. 8c Kstg

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universit t Pade…
No reviews yet
R 144.29
🚚 Ships in 16-18 work days

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universit t Paderborn (Lehrstuhl f r Unternehmensbesteuerung und Steuerlehre), Sprache: Deutsch,...

Product Information

SKU45047435
Stock StatusIn Stock
Safe Checkout

Buy Now, Pay Later

Split your purchase into easy payments

Interest Rate0% Interest
Payment Period6 months
  • 15% deposit then pay monthly - that's only R 21.64 upfront!
  • No interest - you only pay the product price
  • Quick approval - decision within 1-2 business days
  • Secure - ID verification required for your protection

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universit t Paderborn (Lehrstuhl f r Unternehmensbesteuerung und Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Verschiedene Arten von Unternehmenstransaktionen wie Unternehmensk ufe, -verk ufe und - bernahmen beeinflussen und pr gen das konomische Geschehen in Deutschland. Sobald bei diesen Unternehmensumstrukturierungen Gesellschaften mit nicht genutzten Verlustvortr gen existieren und bertragen werden, sind bestimmte steuergesetzliche Regelungen zu ber cksichtigen. Anl sslich des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008, wurde am 14.08.2007 eine neue Vorschrift bez glich der Verlustabzugsbeschr nkung von K rperschaften erlassen. Diese Regelung wurde am 17.08.2007 im Bundesgesetzblatt I Nr. 40 ver ffentlicht. Hintergrund der Vorschrift von 8c KStG ist es, wie bei der Vorg ngerregelung des 8 Abs. 4 KStG, dass einst Kapitalgesellschaften gegr ndet oder erworben wurden, nur um Verluste zu generieren und die Kapitalgesellschaft, deren Wert einzig aus Verlustvortr gen bestand, noch mit Gewinnen zu ver u ern. Sowohl diese ungerechtfertigte Nutzung als auch der Handel mit Verlustvortr gen wurde und wird als Mantelkauf bezeichnet. Insbesondere durch die Schwierigkeit der Anwendung in punkto Betriebsverm genszuf hrung des 8 Abs. 4 KStG sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit, die Regelungen des Mantelkaufs zu novellieren. Die neue Rechtslage in 8c KStG kn pft den Untergang steuerlicher Verluste nun allein an die bertragung von Anteilen. Zugrunde liegender Gedanke der Neuregelung ist also die nderung der wirtschaftlichen Identit t einer Gesellschaft durch das Engagement eines neuen Anteilseigners. Die Problematik der Mantelkaufregelung unterliegt fortlaufender Aktualit t. Mitte vergangenen Jahres verabschiedete der Gesetzgeber das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen f r Kapitalbeteiligungen, in welchem er Anpassungen der Vorschrift 8c KStG vornahm. Zur Bek

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Universit t Paderborn (Lehrstuhl f r Unternehmensbesteuerung und Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Verschiedene Arten von Unternehmenstransaktionen wie Unternehmensk ufe, -verk ufe und - bernahmen beeinflussen und pr gen das konomische Geschehen in Deutschland. Sobald bei diesen Unternehmensumstrukturierungen Gesellschaften mit nicht genutzten Verlustvortr gen existieren und bertragen werden, sind bestimmte steuergesetzliche Regelungen zu ber cksichtigen. Anl sslich des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008, wurde am 14.08.2007 eine neue Vorschrift bez glich der Verlustabzugsbeschr nkung von K rperschaften erlassen. Diese Regelung wurde am 17.08.2007 im Bundesgesetzblatt I Nr. 40 ver ffentlicht. Hintergrund der Vorschrift von 8c KStG ist es, wie bei der Vorg ngerregelung des 8 Abs. 4 KStG, dass einst Kapitalgesellschaften gegr ndet oder erworben wurden, nur um Verluste zu generieren und die Kapitalgesellschaft, deren Wert einzig aus Verlustvortr gen bestand, noch mit Gewinnen zu ver u ern. Sowohl diese ungerechtfertigte Nutzung als auch der Handel mit Verlustvortr gen wurde und wird als Mantelkauf bezeichnet. Insbesondere durch die Schwierigkeit der Anwendung in punkto Betriebsverm genszuf hrung des 8 Abs. 4 KStG sah der Gesetzgeber die Notwendigkeit, die Regelungen des Mantelkaufs zu novellieren. Die neue Rechtslage in 8c KStG kn pft den Untergang steuerlicher Verluste nun allein an die bertragung von Anteilen. Zugrunde liegender Gedanke der Neuregelung ist also die nderung der wirtschaftlichen Identit t einer Gesellschaft durch das Engagement eines neuen Anteilseigners. Die Problematik der Mantelkaufregelung unterliegt fortlaufender Aktualit t. Mitte vergangenen Jahres verabschiedete der Gesetzgeber das Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen f r Kapitalbeteiligungen, in welchem er Anpassungen der Vorschrift 8c KStG vornahm. Zur Bek