Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Osnabr ck, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit setzt sich mit dem Problemfeld der gewerbesteuerlichen nderungen durch das Jahressteuergesetz 2009 auseinander. Die hierbei vorgenommenen Anpassungen korrigieren Auswirkungen, welche auf das Unternehmensteuergesetz 2008 und das Jahressteuergesetz 2008 zur ckzuf hren sind. Zur Gegenfinanzierung der Unternehmensteuerreform 2008 wurde der Hinzurechnungstatbestand des 8 Nr. 1 GewStG neu gefasst. Einerseits sind Hinzurechnungen nun generell auf 25 % begrenzt, andererseits ist die Basis der Erfassung erheblich ausgeweitet worden. So werden in 8 Nr. 1 GewStG nunmehr laufzeitunabh ngig Schuldentgelte sowie pauschalierte Anteile der Miet-, Pacht- und Leasingraten hinzugerechnet. W hrend dies auf Seiten der Leasing- und Kreditnehmer zu einer Gleichbehandlung f hrte, wirkte sich die einseitige Erfassung der Kreditinstitute durch das Gewerbesteuerprivileg des 19 GewStDV sehr zu Lasten der Leasing- und Factoringunternehmen aus, was zu einer Wettbewerbsverzerrung f hrte. Lediglich Kreditinstitute waren bislang durch das sog. Bankenprivileg regelm ig von der Hinzurechnung ausgenommen. Mit dem JStG 2009 reagierte der Gesetzgeber auf die anhaltende Kritik der Leasing- und Factoringbranche und weitete das Gewerbesteuerprivileg durch 19 III Nr. 4 GewStDV auf Leasing- und Factoringgesellschaften aus. Zudem unterstellte er diese wie bereits Kreditinstitute der Aufsicht der Bundesanstalt f r Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank. Die gewerbesteuerliche Privilegierung setzt jedoch voraus, dass die Tatbestandsvoraussetzungen des 19 III Nr. 4, I GewStDV seitens der Leasing- und Factoringunternehmen erf llt werden. Problematisch sind in diesem Fall vor allem die Definitionen des Finanzierungsleasings und des Ausschlie lichkeitsgebotes. Gleichfalls aufsichtsrechtliche Folge ist, dass die R