Einf Hrung in Die Bilanzberichtigung Und - Nderung

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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,5, Berufsakademie Sa…
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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,5, Berufsakademie Sachsen in Dresden (Staatliche Studienakademie Dresden), Sprache: Deutsch, Abstrac...

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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,5, Berufsakademie Sachsen in Dresden (Staatliche Studienakademie Dresden), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhalt: Sobald der Steuerpflichtige eine Steuerbilanz beim Finanzamt eingereicht hat, ist er an diese gebunden, das hei t (d.h.) sie dient als Besteuerungsgrundlage. Diese Bindung erstreckt sich auf die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Wirtschaftsg tern in die Bilanz und ihre Bewertung. Eine " nderung" der eingereichten Bilanz ist nur unter den in 4 Absatz (Abs.) 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bezeichneten Voraussetzungen m glich, und dies auch nur bei Steuerpflichtigen die ihren Gewinn durch Betriebsverm gensvergleich ( 4 Abs. 1 EStG) ermitteln. Dabei ist zu unterscheiden zwischen "Bilanzberichtigung" und "Bilanz nderung." In der Vorschrift des 4 Abs.2 EStG wird nur von einer nderung gesprochen. Jedoch hat es sich im steuerrechtlichen Sprachgebrauch durchgesetzt, da bei einer nderung im Sinne des Satzes 1 von Bilanzberichtigung und im Sinne des Satzes 2 von Bilanz nderung gesprochen wird. W hrend es sich bei der Berichtigung um die Beseitigung von Fehlern handelt, ist f r eine nderung keine zwingende Voraussetzung notwendig. In den nachfolgenden Ausf hrungen m chte ich auf die Problematik eingehen, wann eine Bilanzberichtigung m glich ist und welche Vorschriften dabei zu beachten sind. Au erdem soll auf die Vorschriften der Bilanz nderung eingegangen werden. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 haben sich wesentliche nderungen hinsichtlich der Zul ssigkeit einer Bilanz nderung ergeben. Hierauf wird in den folgenden Ausf hrungen ebenfalls eingegangen. Die Hauptanwendungsf lle von Bilanzberichtigungen und - nderungen sind Korrekturen, die sich durch Betriebspr fungen ergeben. Der Pr fer stellt eine Pr ferbilanz auf, die von der beim Finanzamt eingereichten Bilanz abweicht. Der Steuerpflichtige mu aus diesem Grund die Bilanz berichtigen beziehun

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,5, Berufsakademie Sachsen in Dresden (Staatliche Studienakademie Dresden), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhalt: Sobald der Steuerpflichtige eine Steuerbilanz beim Finanzamt eingereicht hat, ist er an diese gebunden, das hei t (d.h.) sie dient als Besteuerungsgrundlage. Diese Bindung erstreckt sich auf die Aufnahme oder Nichtaufnahme von Wirtschaftsg tern in die Bilanz und ihre Bewertung. Eine " nderung" der eingereichten Bilanz ist nur unter den in 4 Absatz (Abs.) 2 Einkommensteuergesetz (EStG) bezeichneten Voraussetzungen m glich, und dies auch nur bei Steuerpflichtigen die ihren Gewinn durch Betriebsverm gensvergleich ( 4 Abs. 1 EStG) ermitteln. Dabei ist zu unterscheiden zwischen "Bilanzberichtigung" und "Bilanz nderung." In der Vorschrift des 4 Abs.2 EStG wird nur von einer nderung gesprochen. Jedoch hat es sich im steuerrechtlichen Sprachgebrauch durchgesetzt, da bei einer nderung im Sinne des Satzes 1 von Bilanzberichtigung und im Sinne des Satzes 2 von Bilanz nderung gesprochen wird. W hrend es sich bei der Berichtigung um die Beseitigung von Fehlern handelt, ist f r eine nderung keine zwingende Voraussetzung notwendig. In den nachfolgenden Ausf hrungen m chte ich auf die Problematik eingehen, wann eine Bilanzberichtigung m glich ist und welche Vorschriften dabei zu beachten sind. Au erdem soll auf die Vorschriften der Bilanz nderung eingegangen werden. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 haben sich wesentliche nderungen hinsichtlich der Zul ssigkeit einer Bilanz nderung ergeben. Hierauf wird in den folgenden Ausf hrungen ebenfalls eingegangen. Die Hauptanwendungsf lle von Bilanzberichtigungen und - nderungen sind Korrekturen, die sich durch Betriebspr fungen ergeben. Der Pr fer stellt eine Pr ferbilanz auf, die von der beim Finanzamt eingereichten Bilanz abweicht. Der Steuerpflichtige mu aus diesem Grund die Bilanz berichtigen beziehun