Rechtsform und Steuerbelastung unter besonderer Ber?cksichtigung der Kommanditgesellschaft auf Aktien

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Freie Universit t …
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Freie Universit t Berlin (Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Seitdem der BGH in seiner Ents...

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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Freie Universit t Berlin (Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Seitdem der BGH in seiner Entscheidung vom 24.02.1997 die bis dahin im Schrifttum kontrovers diskutierte Frage der Zul ssigkeit einer Kapitalgesellschaft als pers nlich haftender Gesellschafter (phG) einer KGaA abschlie end gekl rt hat, erlebt die Rechtsform der KGaA in der Praxis eine gewisse Renaissance. Schwankte die Anzahl der KGaA zwischen Ende des zweiten Weltkriegs und 1997 noch kontinuierlich zwischen ca. 20 und 30, so liegt ihr Bestand f r das Jahr 2000 bei ca. 150. Thema dieser Abhandlung ist, ob den gesellschaftsrechtlichen Vorteilen der KGaA Nachteile in der Besteuerung gegen ber stehen, bzw. ob die KGaA als Hybridform eventuell sogar steuerliche Vorteile gegen ber anderen Gesellschaftsformen hat, indem sie sich die jeweiligen Besonderheiten des personalistischen und kapitalistischen Besteuerungssystems zu Nutze macht. Dieser Fragestellung geht aber die andere zentrale voraus, n mlich was berhaupt die entscheidenden steuerrechtlichen und damit steuer konomischen Unterschiede zwischen der Rechtsform der Kapitalgesellschaft und der der Personengesellschaft sind. Zu kl ren ist also zuerst, was die Vor- und Nachteile des personalistischen bzw. kapitalistischen Besteuerungssystems sind, und wie sich diese Vor- und Nachteile auf praktische Fragen, wie insbesondere die nach der steueroptimalen Rechtsformwahl, auswirken. Daran ankn pfend wird beantwortet, ob diese Erkenntnisse auch auf die hybride KGaA und ihre Gesellschafter bertragbar sind. Die gesetzliche und h chstrichterliche Konzeption sieht n mlich vor, dass der phG der KGaA wie ein Mitunternehmer besteuert wird. Die KGaA als Kapitalgesellschaft und die Kommanditaktion re hingegen sollen analog zur Aktiengesellschaft besteuert werden. Somit sollte es steuerlich eigentlich irrelevant sein, ob man sich als phG (Kommanditaktion r) an ein

Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Freie Universit t Berlin (Steuerlehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Seitdem der BGH in seiner Entscheidung vom 24.02.1997 die bis dahin im Schrifttum kontrovers diskutierte Frage der Zul ssigkeit einer Kapitalgesellschaft als pers nlich haftender Gesellschafter (phG) einer KGaA abschlie end gekl rt hat, erlebt die Rechtsform der KGaA in der Praxis eine gewisse Renaissance. Schwankte die Anzahl der KGaA zwischen Ende des zweiten Weltkriegs und 1997 noch kontinuierlich zwischen ca. 20 und 30, so liegt ihr Bestand f r das Jahr 2000 bei ca. 150. Thema dieser Abhandlung ist, ob den gesellschaftsrechtlichen Vorteilen der KGaA Nachteile in der Besteuerung gegen ber stehen, bzw. ob die KGaA als Hybridform eventuell sogar steuerliche Vorteile gegen ber anderen Gesellschaftsformen hat, indem sie sich die jeweiligen Besonderheiten des personalistischen und kapitalistischen Besteuerungssystems zu Nutze macht. Dieser Fragestellung geht aber die andere zentrale voraus, n mlich was berhaupt die entscheidenden steuerrechtlichen und damit steuer konomischen Unterschiede zwischen der Rechtsform der Kapitalgesellschaft und der der Personengesellschaft sind. Zu kl ren ist also zuerst, was die Vor- und Nachteile des personalistischen bzw. kapitalistischen Besteuerungssystems sind, und wie sich diese Vor- und Nachteile auf praktische Fragen, wie insbesondere die nach der steueroptimalen Rechtsformwahl, auswirken. Daran ankn pfend wird beantwortet, ob diese Erkenntnisse auch auf die hybride KGaA und ihre Gesellschafter bertragbar sind. Die gesetzliche und h chstrichterliche Konzeption sieht n mlich vor, dass der phG der KGaA wie ein Mitunternehmer besteuert wird. Die KGaA als Kapitalgesellschaft und die Kommanditaktion re hingegen sollen analog zur Aktiengesellschaft besteuert werden. Somit sollte es steuerlich eigentlich irrelevant sein, ob man sich als phG (Kommanditaktion r) an ein